Rechtsgrundlage der Elternvertretung an öffentlichen Hamburger Schulen ist das Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208). Für unsere Arbeit ist insbesondere der 5. Teil, 6. Abschnitt, §§ 68ff. einschlägig. Das Schulgesetz können Sie auf den Seiten der Behhörde für Schule und Berufsbildung (PDF) laden.